Nichts ist vor dem Fiskus sicher
Erst recht nicht die Rente. Laufend gibt es irgendwelche Änderungen hinsichtlich der Besteuerung der späteren Rente, sodass viele Rentner kaum mehr durchblicken, welche Rente versteuert werden muss und in welcher Höhe. Folgender Beitrag befasst sich mit Lebensversicherungen. Zuerst einmal die Frage: was ist eine Kapitallebensversicherung? Sie ist beides: Absicherung für den Todesfall plus Altersvorsorge - in einem Vertrag. Eine Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge die im Erlebensfall eine zusätzliche Rente garantiert sowie bei Tod des Versicherungsnehmers Hinterbliebene finanziell absichert. Damit eine Lebensversicherung jedoch nicht bei Auszahlung komplett dem Finanzamt zum Opfer fällt, sollte man einige Punkte beachten. Stichwort: Mindesttodesfallschutz. Neue Verträge ab dem 01. April benötigen diesen sogenannten Mindesttodesfallschutz sowie eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren. Desweiteren darf die Lebensversicherung nicht vor dem 61. Lebensjahr des Versicherungsnehmers ausgezahlt werden. Hält man sich an diese Vorgaben, dann wird die Lebensversicherung nur zur Hälfte versteuert. Hinsichtlich des Mindesttodesfallschutzes gilt außerdem folgendes: Wurde vertraglich monatliche Beitragszahlung vereinbart, muss der Mindesttodesfallschutz mindestens die Hälfte der Beitragssumme betragen, also mindestens 50 Prozent. Beitragszahlung durch Einmalbetrag oder bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: hier muss der Mindesttodesfallschutz über dem des Deckungskapitals liegen und zwar um mindestens 10 Prozent. Dieser Prozentsatz darf im Laufe der Jahre gesenkt werden, gegen Ende der Laufzeit kann dieser dann gegen Null gehen.
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) planen sollte. So in einer Gruppe stell ich mir das irgendwie ganz spaßig vor. Also dann!